2. Januar 2026 - 0:00


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Hier können Sie das Feierhaus Freitag bis Sonntag (2. Januar 2026 – 4. Januar 2026) buchen!

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Achtung, diese Adresse muss mit der Adresse im Personalausweis übereinstimmen!
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Wichtiger Hinweis: Feiern zum 18. Geburtstag und Polterabende sind nicht erlaubt!
Die Feier findet statt am:
 
 
 
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(Die Feier darf nur am ausgewählten Tag stattfinden. Die anderen beiden Tage sind für Vor- oder Nachbereitung vorgesehen.)
Für die Nutzung ist eine Anzahlung in Höhe von € 120,00 per PayPal zu leisten. Der Restbetrag von
300 € ist bis spätestens acht Wochen vor Beginn des Mietzeitraums ebenfalls per PayPal fällig.

Regeln und Bedingungen

  1. Eine Übernachtung in den Räumen ist nicht gestattet. Die Tage davor und danach stehen für Vorbereitung und Reinigung zur Verfügung.
  2. Feiern anlässlich eines 18. Geburtstages und eines Polterabends sind nicht gestattet.
  3. Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches oder antidemokratisches Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, sei es vom Mieter selbst oder von Besucher/-innen der Veranstaltung. Der Mieter bekennt mit der Unterschrift, dass die Veranstaltung keine rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalte haben wird. D. h., dass insbesondere weder in Wort noch Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht oder Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher bzw. verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden dürfen. Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat der Mieter für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen, ggf. unter Anwendung des Hausrechts.
  4. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gesetzlich nicht gestattet ist.
  5. Die Nutzungsgebühr beträgt 420,00 €. Bei einer Vermietung innerhalb der Woche (Mo-Do) fallen Kosten in Höhe von 270,00 € an. Das gilt nicht, wenn die Nutzung auf, oder vor einem Feiertag liegt. In diesem Fall betragen die Kosten ebenfalls 420,00 €. Die Anzahlung von € 120,00 wird hiermit verrechnet.
  6. Stornierung ist bis zu 8 Wochen vor dem Termin ohne Kosten möglich. Bei Nichteinhaltung wird die Anzahlung in voller Höhe an Sie einbehalten. Eine Kaution in Höhe von 300,00 € ist bei Schlüsselübergabe in bar zu hinterlegen (bei Trauerfeiern entfällt die Kaution).
  7. Bei Wiedergabe von Tonträgern etc. muss der Nutzer in seiner Eigenschaft als Veranstalter die Darbietung durch die GEMA (Lindenstr. 9, in Hamburg) genehmigen lassen.
  8. Der Nutzer verpflichtet sich das Feierhaus mit Inventar wieder ordnungsgemäß zu übergeben. Der Nutzer haftet für alle verursachten Schäden während der Nutzzeit und verpflichtet sich, den Verein für Kinder-, Jugend- und Familienförderung in Neu-Allermöhe e.V. von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten
  9. Die Räume sind besenrein zu übergeben. Geschirr, Bestecke, Gläser und Tassen sind zu reinigen. Ebenso ist dafür Sorge zu tragen, dass die Außenanlagen in einem ordentlichen Zustand verlassen werden. Nägel dürfen nicht in die Wände geschlagen werden, andernfalls werden 50,00 € je Nagel berechnet. Gleiches gilt für Tesafilm, hier wird für die Entfernung je Klebestelle 20,00 € berechnet.
  10. Der Nutzer verpflichtet sich, die ihm anvertrauten Schlüssel nicht an Dritte auszuhändigen. Bei Verlust der ausgehändigten Schlüssel verpflichtet sich der Nutzer für den entstandenen Schaden aufzukommen. Es werden dem Nutzer ein Haustürschlüssel sowie ein Schlüssel für die E-Anlage ausgehändigt.
Sollte irgendeiner der Vertragspunkte nicht eingehalten werden, so wird die Kaution in Höhe von 300,00 € nicht wieder ausgezahlt. Bitte bestätigen Sie folgende Bedingungen:
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